Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über

  • Urlaub- bzw. Schließzeiten und Praxisvertretungen
  • neue Mitarbeiter
  • Aktuelles zum Impfen
  • andere wichtige Neuigkeiten

Aktuelles

Die neue Methode der Körperzusammensetzungsanalyse

Wir verfügen in unserer Praxis  über eines der modernsten medizinischen Messgeräte zur Bestimmung der Körperzusammensetzung, dem Seca mBCA 555. Damit ist es möglich schnell und zuverlässig eine Aussage über den Anteil an Fett, Muskulatur und Wasser zu bekommen. Außerdem  wird exakt ihr Grundumsatz berechnet, und wir erfahren vieles über die Funktion und Vitalität der Muskelzelle.

Wertvoll kann diese Untersuchung  beispielsweise sein bei Übergewicht, Adipositas, dem Wunsch nach gesunder Gewichtsabnahme und Muskelaufbau, für Diabetiker, für Patientinnen mit PCO-Syndrom oder Osteoporose.

Blicken Sie hinter Ihr Gewicht. Eine gute Körperzusammensetzung fördert Ihre Gesundheit. Mehr dazu bald auf den entsprechenden Seiten unserer Homepage.

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Neuigkeiten zur Vorsorge/ Check up für AOK und IKK gesund plus

AOK Sachsen-Anhalt Check-up Plus ab 01.01.2022

Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. und die KVSA haben zum 01.01.2022 mit der AOK Sachsen-Anhalt einen Check-up Plus vereinbart. Die AOK Sachsen-Anhalt informiert die Versicherten Anfang März 2022 über die Leistung.

Leistungsinhalt wie bei der IKK gesund plus:

  • Einmalige Durchführung des Check-up Plus bei HZV-Versicherten zwischen dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahres
  • 2-jähriger (aktuell 3 Jahre!) Untersuchungsintervall für HZV-Versicherte ab vollendeten 35. Lebensjahr
  • ein Leistungsanspruch besteht bei Vorlage eines von der AOK SAN zur Verfügung gestellten Gutscheins für den Check-up Plus, der auch digital durch den Versicherten vorgelegt werden kann.
  • Leistungsinhalte: Urintest, Glukose, Gesamtcholesterin, ergänzt um ein EKG, und folgende Werte: Blutsenkung, Harnsäure, Kreatinin, Leberwerte, TSH (Schilddrüse), großes Blutbild

Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Vorsorgetermin.

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Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Die von der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlene Impfung mit dem Herpes Zoster- Totimpfstoff kann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Ziel der Impfung ist das Vermeiden der Gürtelrose einschließlich der daraus entstehenden chronische Nervenschmerzen (Neuralgie).

Als Standardimpfung wird diese Leistung empfohlen für Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Personen ab 50 Jahren mit erhöhter gesundheitliche Gefährdung haben auch Anspruch auf diese Impfung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse. Dazu gehören: Patienten mit rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder  Diabetes mellitus!!! Außerdem Patienten mit angeborener oder erworbener Immundefizenz.

Die Impfung erfolgt zweimalig im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Ein Anspruch besteht ausschließlich auf den modernen Impfstoff Shingrix@. 

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